Reglement Feldpost

 

Das heute gültige Reglement "Feldpost" war in früheren Ausgaben noch als Reglement 66.1 bekannt.
Der bisherige Titel lautete "Postdienst bei der Truppe". Im Laufe der Jahre änderte sich nicht nur der Inhalt und der Name, nein auch das Erscheinungsbild und die Darstellungsmöglichkeiten hielten mit der Zeit schritt.

 


 

Aktuelles Reglement «Feldpost»
Herausgegeben vom Chef Logistikbasis der Armee
Gültig ab 01. Januar 2020, Broschüre im Format A5

 

          Reglement 60.052 d - Feldpost (FP) Regl 60.052 d / SAP 2528.3154
          Règlement 60.052 f - Poste de campagne (P camp) Règl 60.052 f / SAP 2528.3163

 


 

Reglement Feldpost
Herausgegeben vom Chef Logistikbasis der Armee
Gültig ab 01. Januar 2004, Broschüre im Format A5

 


 

Reglement 66.1 d - Postdienst bei der Truppe (Post D Trp)
Gültig ab 1. Februar 1995, Broschüre im Format A5

 


 

Reglement 66.1 d - Postdienst bei der Truppe (Post D Trp)
Nachdruck vom 1. Mai 1986, Broschüre im Format A5

 


 

Reglement 66.1 d - Anleitung für Postordonnanzen
Gültig ab August 1959, Broschüre im Format A6

Dieser kleine Ausschnitt, über die Handhabung des Materials, aus dem Reglement vom August 1959 zeigt, dass frühere Reglemente auch schon mal "Handwerkertips" beinhaltet haben.

"Die Stempel sind sorgfältig aufzubewahren. Sie müssen stets sauber sein. Zur Reinigung der Gummistempel ist ein weiches Bürstchen und Seifenwasser - kein Benzin - zu verwenden, worauf mit Wasser gut nachgespült werden muss. Metallstempel sind mit Benzin zu putzen.

Zum Abstempeln darf nur schwarze Stempelfarbe verwendet werden. Um die Farbkissen aufzufrischen, legt man sie über Nacht offen an die feuchte Luft oder übergibt sie der bedienten Feldpost oder Zivilpost zum Einfärben."

Reglement der Feldpostdirektion für den Internierten-Postdienst, russische Ausgabe, 1945, Broschüre im Format A5

Bild:
PTT-Bibliothek, Bern

 

Das Reglement "Feldpost"

  • beschreibt die Aufgaben und die Organisation der Feldpost

  • regelt die Verantwortlichkeiten zwischen der Feldpost und der Truppe

  • schafft die Voraussetzungen für die Führung der Feldpost

  • regelt die Organisation des Nach- und Rückschubes von Feldpost bei der Truppe

  • gilt als fachtechnische Anleitung für die mit dem Nach- und Rückschub von Feldpost betrauten Angehörigen der Armee und regelt deren Aufgaben und Mittel