Der Postbefehl (Weisungen über die militärische Portofreiheit) |
Im Postbefehl werden die Berechtigungen und Voraussetzungen für die Beanspruchung der militärischen Portofreiheit geregelt. Seit dem 1. Januar 2020 wurde der herkömmliche Postbefehl durch die "Weisungen über die militärische Portofreiheit" ersetzt.
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Weisungen über die militärische Portofreiheit (Postbefehl) Regl 60.052.01 d / SAP 2581.9436Directives concenant la franchise de port militaire (Ordre postal) Règl 60.052.01 f / SAP 2580.1062 Istruzioni relative alla franchigia di porto militare (Ordine postale) Règl 60.052.01 i / SAP 2582.6715 |
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Postbefehl
des Chefs Feldpost der Armee
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Eine Zusammenfassung finden Sie auch hier auf den Seiten der Post CH AG