Der Postbefehl (Weisungen über die militärische Portofreiheit) |
Im Postbefehl werden die Berechtigungen und Voraussetzungen für die Beanspruchung der militärischen Portofreiheit geregelt. Seit dem 1. Januar 2020 wurde der herkömmliche Postbefehl durch die "Weisungen über die militärische Portofreiheit" ersetzt.
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Eine Zusammenfassung finden Sie auch hier auf den Seiten der Post CH AG