Der Postbefehl (Weisungen über die militärische Portofreiheit)

 

Im Postbefehl werden die Berechtigungen und Voraussetzungen für die Beanspruchung der militärischen Portofreiheit geregelt. Seit dem 1. Januar 2020 wurde der herkömmliche Postbefehl durch die "Weisungen über die militärische Portofreiheit" ersetzt.

 


 

Der aktuelle «Postbefehl»
mit der neuen Bezeichnung «Weisungen über die militärische Portofreiheit»

Herausgegeben vom Chef Feldpost der Armee
Gültig ab 01. Januar 2020, Plakat im Format A4

Regl 60.052.01  / SAP 2581.9436

 

         Weisungen über die militärische Portofreiheit (Postbefehl) Regl 60.052.01 d / SAP 2581.9436
         Directives concenant la franchise de port militaire (Ordre postal)
Règl 60.052.01 f / SAP 2580.1062
         Istruzioni relative alla franchigia di porto militare (Ordine postale)
Règl 60.052.01 i / SAP 2582.6715


 

Der Postbefehl
Herausgegeben vom Chef Feldpost der Armee
Gültig ab 01. Januar 2011, Plakat im Format A4 und A3

 

         Postbefehl des Chefs Feldpost der Armee
         Ordre postal du Chef P camp de l'Armée
         Ordine postale del Capo P campo dell'esercito

 

   
   
   
   


Eine Zusammenfassung finden Sie auch hier auf den Seiten der Post CH AG