Weisungen

 

Weisungen sind in erster Linie für den internen Gebrauch bestimmt. Sie regeln unter anderem den detaillierten Betriebsablauf. Aus verständlichen Gründen richtet sich unser Augenmerk auf historische Dokumente.

 


 

Instruktionen des Generalstabschefs
für den schweizerischen Feldpostdienst, 25. Juli 1870

 


 

Instruktionen des Generalstabschefs
für den schweizerischen Feldpostdienst, 25. Juli 1870

Deutsche Übersetzung der Instruktion (Manuskript)

 

 

 


 

 

 


 

Weisung des Feldpostdirektors Oberst Frutiger
für Kasernenpostordonnanzen, August 1953

 

Um die Kasernenpostordonnanzen vor Schaden und Strafe zu bewahren wird, an geschehenen Vorfällen, den Postordonnanzen vor Augen geführt wie sie sich richtig verhalten sollen.
Seite 1

Aber auch was für Strafen gegenüber Kasernenpostordonnanzen verhängt wurden.
Seite 2

So zum Beispiel lesen wir von einem abschreckenden und verhängten Strafmass von:

"15 Tage scharfer Arrest nach dem Dienst
wegen Betrunkenheit und ungebührlichem benehmen gegenüber Offizieren"