Wie steht's mit dem Cash?
Ihr Taschengeld - Der Sold

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Nun, auch dafür ist gesorgt. Sie haben Anspruch auf angemessenen Ersatz des Lohn- und Verdienstausfalls.

Damit soll Ihnen und gegebenenfalls Ihrer Familie ein wirtschaftlicher Schutz gewährt werden. Falls Sie während der Dauer der Rekrutenschule eine feste Anstellung mit entsprechenden Lohnzahlungen haben, steht die Erwerbsausfallsentschädigung Ihrem Arbeitgeber zu.

Für alle Fragen zum Thema Erwerbsersatz steht Ihnen der Fourier zur Verfügung.


Ansätze aus dem Jahre 1997

Aktuelle Ansätze unter:
http://www.sozialversicherungen.admin.ch

Über die Erwerbsausfallentschädigung informiert Sie das gleichnamige Merkblatt. Beziehen Sie es bei den AHV-Ausgleichskassen oder deren Zweigstellen.

Ihr Taschengeld - Der Sold

Einst der eigentliche Verdienst des Soldaten, heutzutage eher Spesenentschädigung oder Taschengeld.

Damit decken Sie die täglichen kleinen Ausgaben, wie Telefone, Getränke, Rauchwaren usw.

Die Höhe des Soldes hängt vom Grad ab. Für Rekruten beträgt er Fr. 4.-- pro Tag. Die Auszahlung erfolgt alle drei Wochen.