Wie bin ich in der RS versichert?

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Während der Rekrutenschule sind Sie gegen Krankheit und Unfall und deren unmittelbare wirtschaftliche Folgen bei der Militärversicherung versichert.

Zeitlich und betraglich unbegrenzt versichert sind die Kosten der ambulanten Behandlung in der allgemeinen Abteilung von Spitälern.

Bei Arbeitsunfähigkeit besteht der Anspruch auf ein Taggeld, das 95% des entgehenden Verdienstes entspricht. Volljährige versicherte, die sich in Aus- und Weiterbildung befinden, erhalten ein Mindesttaggeld von Fr. 63.55 (Stand 1998).

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die ganze Dauer der Rekrutenschule, also auch auf den allgemeinen und persönlichen Urlaub sowie auf den Hin- und Rückweg. Der Versicherungsschutz ruht nur bei der Ausübung einer durch die obligatorische Unfallversicherung (UVG) versicherten Erwerbstätigkeit.

Die Krankenkassen

können bei Militärdienst von mehr als 60 Tagen auf der Grundversicherung eine Prämienreduktion gewähren. Klären Sie bei Ihrer Krankenkasse ab, wieviel sie Ihnen an Krankenkassenprämien nach der RS zurückerstatten wird. Vergleichen Sie die gewährte Prämienreduktion mit anderen Krankenkassen.
Eine allfällige Kündigung der Krankenkasse muss mit eingeschriebenem Brief unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf Ende des Kalendersemesters(30. Juni, 31. Dezember), das heisst auf 31. März oder 30. September, erfolgen.