Einige Worte über Alkohol,
Aids und Drogen Medizinische Betreuung

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Den ärztlichen Dienst in der Rekrutenschule nimmt der Schularzt wahr, ein junger Mediziner mit abgeschlossenem Staatsexamen. Er bekleidet meist den Grad eines Leutnants der Sanitätstruppen.

Ihm zur Seite steht der zivile Waffenplatzarzt. Beide unterstehen der Schweigepflicht. Die Krankenvisite findet in der Regel abends nach dem Einrücken statt. Melden Sie sich, wenn Sie sich nicht wohlfühlen.

Sollten Sie erkranken, werden Sie im Krankenzimmer gepflegt. Vorgesetzte und Mitrekruten dürfen Sie besuchen. Nach vorgängiger Anmeldung können auch Freunde und Bekannte auf eine Visite vorbeikommen, was natürlich vor allem an Wochenenden von Bedeutung ist.


Spezialärzte (zB Augenarzt, Orthopäde) werden nach Bedarf zugezogen. Die ärztliche Betreuung ist kostenlos. Grössere Zahnbehandlungen sollten vordienstlich vorgenommen werden, denn Zahnbehandlungen während der RS beschränken sich auf Notfälle.

Während der Arbeitszeit ist Alkohol tabu. Doch auch in der Freizeit ist Zurückhaltung nicht fehl am Platz. Denken Sie daran: In der RS beginnen die Tage früh und ein Kater erleichtert das Aufstehen nicht.

Es ist verboten, Drogen, auch sogenannte "weiche" in der Kaserne aufzubewahren und zu konsumieren. Je nach Schwere des Falls werden Verstösse disziplinarisch bestraft oder sogar an die zivile Gerichtsbarkeit überwiesen.