Name |
Die ehemalige Hönggerbrücke |
benannt | 1874 | |
benannt nach |
Die Hönggerbrücke verband einst die Gemeinden Höngg und Altstetten über den Fluss Limmat. Später wurde Sie daher auch in Limmatbrücke unbenannt. | StrNr | . | . |
Quelle | . | |||
Kreis | 9 | |||
G9 | ||||
Quartier(e) | Altstetten | PLZ | . | |
Höngg | ||||
Beginn bei | Baslerstrasse / Luggwegstrasse | Quartier | Altstetten | |
verläuft über | Quartier | |||
Ende bei | Am Wasser / Winzerstrasse | Quartier | Wollishofen | |
frühere Namen |
Hönggerbrücke noch 1932 im Stadtplan eingetragen | 1874 | ||
Limmatbrücke | ||||
Zusatztext |
Die Hönggerbrücke Bevor die Arbeiten zum Brückenbau überhaupt erst angefangen haben wurde vorgängig und während Jahrzehnten über die Kosten und über die Notwendigkeit diskutiert. Schon damals also. Zur Verbindung der beiden Ufer, und für den reinen Personentransport, betrieb ein Fabrikbesitzer eine Schiffsverbindung. Mit der Eröffnung der Hönggerbrücke im Jahre 1874 konnte dieser Schiffsbetrieb eingestellt werden. Aber auch innerhalb der einzelnen Gemeinden stiess man nicht überall auf die gleichen Emotionen und Interessen. Beispielsweise in der Gemeinde Höngg. Man nahm an das der Brückenbau den Hönggern die näher am Wasser wohnten, den sogenannten "Wässlern", mehr Nutzen bringen würde als den näher beim Dorfkern lebenden "Dörflern". Dieser Vorstellung entsprechend wurden die "Wässler" auch mehr zur Kasse gebeten und gar unentgeltlich Land zum Brückenbau abtreten. Als schlussendlich die Brücke im massiven Eisen-Fachwerk-Bau fertig gestellt war, schloss die Bauabrechnung mit einem Total von Franken 94'156.34 ab. Die Beteiligungen der angrenzenden Gemeinden belief sich auf Franken 69'856.34. In einem prozentual errechneten Schlüssel wurde dieser Rechnungsbetrag auf die drei beteiligten Gemeinden aufgeteilt. Es ist mir bewusst das sich spätestens jetzt bei ein paar interessierten Lesern die Stirnfalten nachdenklich runzeln. Drei Gemeinden? Tatsächlich waren es zu dieser noch drei Gemeinden die von diesem Brückenbau tangiert waren. Nebst den noch heutigen anliegenden Gemeinden, heutige Quartiere, Höngg (Anteil CHF 41'913.80) und Altstetten (Anteil CHF 17'464.05), führte ein kleines Brückenstück auch noch über Aussersihler Land (Anteil CHF 10'478.49). Am 17. Oktober 1874 konnte das "Gitterwerk" auf die Pfeiler geschoben werden und das Aufrichtemahl im nahen Gasthaus "Rebstock" eingenommen werden. Originell mag uns heute auch die damalige Belastungsprobe, abgehalten am 10. Dezember 1874, erscheinen. Hierzu wurde die Höngger Feuerwehr aufgeboten die "vier Trottstanden mit total zirka 270 Saum Wasser" auf der Brückenkonstruktion füllten. Ein "Saum" Wasser rechnet man mit 150 Litern, was wiederum einer Gesamtmenge von ungefähr 40'500 Litern Belastungsprobe entsprechen würde. Aber immerhin nahmen die für Ihren Wein und Ihre Rebberge bekannten Höngger Wasser und nicht Wein zu diesem Test. Entgegen der ursprünglich angestellten Vermutungen wurde die Brücke übrigens später mehr von den "Dörflern" als von den "Wässlern" benutzt. In den Jahren 1962 bis 1964 begann man dann gleich angrenzend mit dem Bau der heutigen "Europabrücke". Mit deren Fertigstellung und Inbetriebnahme im Jahre 1964 wurde die Hönggerbrücke, oder spätere Limmatbrücke, überflüssig und abgetragen.
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Abbildung |
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Bildtext | Verkehrsunfall an der Hönggerbrücke vom 5. Juni 1938. | |||
Bildquelle |
Bilder des Erkennungsdienstes der Stadtpolizei
Zürich im Stadtarchiv Zürich -
© Stadtarchiv Zürich
Die Verwendung dieses Bildes erfolgt mit der freundlichen Bewilligung des Stadtarchivs vom 3.8.2010. Jegliche Weiternutzung und Weitergabe ohne Genehmigung des Stadtarchivs ist untersagt. |
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Abbildung |
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Bildtext |
Verkehrsunfall an der Kreuzung Am Wasser -
Wettingergraben am 21. August 1939. Rechterhand erkennt man die Zufahrt zur Hönggerbrücke. |
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Bildquelle |
Bilder des Erkennungsdienstes der Stadtpolizei
Zürich im Stadtarchiv Zürich -
© Stadtarchiv Zürich
Die Verwendung dieses Bildes erfolgt mit der freundlichen Bewilligung des Stadtarchivs vom 3.8.2010. Jegliche Weiternutzung und Weitergabe ohne Genehmigung des Stadtarchivs ist untersagt. |
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Links zum Thema |
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