Objekt / Adresse |
Das Restaurant Rosengarten Badenerstrasse 163 / Kalkbreitestrasse 2 |
erbaut | 1841 / 1877 | ||
Hausname | Restaurant Rosengarten | Abbruch | Renovation 2007 | ||
Quartier(e) | Wiedikon | Stadtkreis | 4 | PLZ | 8003 |
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Bildtext | Der Eingangsbereich der Liegenschaft Badenerstrasse 163 / Kalkbreitestrasse 2 im Jahre 2006. | ||||
Bildquelle | Medienmitteilung der Stadt Zürich | ||||
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29. Juni 2006: Sanierung Restaurant
«Zum Rosengarten» für 2007 geplant
Die Instandsetzung des 165 Jahre alten
Gebäudes "Zum Rosengarten" kostet rund 2,5 Mio. Franken. Gleichzeitig will
die Stadt die Qualität der unmittelbaren Umgebung verbessern. Das Projekt
wird in den nächsten Tagen ausgeschrieben. Der Stadtrat entscheidet im
Herbst über das Geschäft. Eine "Pinsel-Renovation" kommt wegen
der problematischen Statik nicht in Frage, das Mauerwerk muss umfassend
erneuert werden, bevor man die Mauern neu verputzen und streichen kann.
Zudem braucht es eine umfassende Sanierung der Haustechnik, der sanitären
Anlagen und der Nasszellen. Die Aufteilung der Räume im Innern wird
weitgehend erhalten. Ohne das alte Gebäude zu vergolden, wird es so
hergerichtet, dass es diesem wertvollen städtischen Ort Strahlkraft
zurückgibt. Quelle: Medienmitteilung der Stadt Zürich vom 29. Juni 2006
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Abbildung | |||||
Bildtext | Die Liegenschaft von der Tramhaltestelle Kalkbreite aus betrachtet im Jahre 2006. | ||||
Bildquelle | Medienmitteilung der Stadt Zürich |
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20. Oktober 2004: Gebäudegruppe "Zum
Rosengarten" - Stadtrat verzichtet auf Weiterzug
Der Rosengarten ist denkmalpflegerisch nicht besonders wertvoll, baulich in prekärem Zustand und ein störendes Hindernis. Darum will der Stadtrat seine Entscheidung, die Gebäude nicht unter Schutz zu stellen, vor Verwaltungsgericht verteidigen. Der Stadtrat von Zürich verzichtet auf den Weiterzug des Verwaltungsgerichtsurteils zum „Rosengarten“. Damit wird das Hauptgebäude unter Denkmalschutz gestellt, die beiden Annex-Bauten jedoch dürfen abgebrochen werden. Der Stadtrat ist nach wie vor überzeugt, dass ein Abbruch der ganzen Liegenschaft gute städtebauliche Möglichkeiten eröffnet hätte. Dennoch ist er auch erleichtert, dass das Verwaltungsgericht der Beschwerde des Stadtrates teilweise gefolgt ist und das Urteil der Baurekurskommission aufgehoben hat, welche auch die beiden Nebenbauten der Liegenschaft an Kalkbreitestrasse2 / Badenerstrasse 163 hatte unter Schutz stellen wollen. Damit ist eine eingeschränkte Planung an diesem Ort weiterhin möglich. Was mit dem 164jährigen „Rosengarten“ geschehen soll, ist noch nicht entschieden. In diesem Zusammenhang wird der Stadtrat auch das Angebot des Kantonalen Heimatschutzes prüfen, welcher angeboten hatte, das Gebäude zu kaufen. Unabhängig von der weiteren Projektierung wird der Stadtrat den weiteren Zerfall des Gebäudes mit geeigneten Massnahmen stoppen. Quelle: Medienmitteilung der Stadt Zürich vom 20. Oktober 2004
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16. März 2004: Rosengarten: Stadtrat
will Entscheid vom Verwaltungsgericht
Der Rosengarten ist denkmalpflegerisch nicht besonders wertvoll, baulich in prekärem Zustand und ein störendes Hindernis. Darum will der Stadtrat seine Entscheidung, die Gebäude nicht unter Schutz zu stellen, vor Verwaltungsgericht verteidigen. Die Zürcherische Vereinigung für Heimatschutz hatte bei der Baurekurskommission Beschwerde gegen den Entscheid des Stadtrates eingelegt, den Rosengarten nicht unter Schutz zu stellen und ihn aus dem Inventar zu entlassen. Die Rekurskommission stützte die Meinung des Heimatschutzes. Dagegen wehrt sich nun der Stadtrat beim Verwaltungsgericht. Die Regierung der Stadt Zürich ist überzeugt, dass es keinen Grund gibt, den Rosengarten unter Schutz zu stellen, bei dem es sich wie bei den umliegenden Gebäuden um eine Anhäufung von unterschiedlichen architektonischen „Stilen“ handelt. Der Rosengarten ist kein zwingender Zeuge für die Vorstadtentwicklung im 19. Jahrhundert. Es gibt auf Stadtgebiet erwiesenermassen bessere, inventarisierte Objekte, um diese Epoche zu dokumentieren. Ein Beispiel ist die Krone in Altstetten. Sie erfüllt die Anforderungen und soll darum nach dem Willen des Stadtrates unter Schutz gestellt werden. Der Rosengarten ist baulich in äusserst fraglichem Zustand, wie das Amt für Hochbauten bereits früher feststellte. Wahrscheinlich müsste das Gebäude bei einer Renovation ausgehöhlt werden – ein denkmalpflegerisch verpönter Eingriff. Nach neuesten Berechnungen würde eine reine Instandstellung 2,8 Millionen kosten. Wollte man ein Restaurant betreiben, kämen nochmals rund 1,5 Millionen dazu. Ein Neubau mit vergleichbarer Nutzfläche wäre nur halb so teuer. Für den Stadtrat sind Investitionen in ein denkmalpflegerisch fragwürdiges Objekt unsinnig, insbesondere, weil der Rosengarten eine Verbesserung der engen Verkehrsverhältnisse an der Kreuzung verhindert. Der Stadtrat beantragt darum dem Verwaltungsgericht, seinen ursprünglichen Entscheid zu stützen. Quelle: Medienmitteilung der Stadt Zürich vom 16. März 2004
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12. März 2003:
Handwerkerhaus Rosengarten aus dem Inventar entlassen. Neue
Überbauung statt historische Fassaden
Weil das Gebäude an der
Kalkbreitestrasse 2 die Anforderungen der „wichtigen Zeugenschaft“ nicht
erfüllt, hat der Stadtrat die Liegenschaft aus dem Inventar der kunst- und
kulturhistorischen Schutzobjekte entlassen.
Zudem befindet sich die
Liegenschaft baulich in einem sehr schlechten Zustand. Sie könnte lediglich
noch durch eine Auskernung erhalten werden, welche jedoch den strengen
denkmalpflegerischen Regeln nicht entspricht. Der Abbruch der Liegenschaft
macht zudem Platz für eine Neuüberbauung. Quelle: Medienmitteilung vom 12. März 2003
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