Objekt / Adresse |
Die ehemaligen Wohnhäuser am Kreuzplatz Kreuzplatz 3, 4, 5, 6 und 7 |
erbaut | 19. Jahrhundert | |||
Hausname | . | Abbruch | geplant 2. Hälfte 2006 | |||
Quartier(e) | Hottingen | Stadtkreis | 7 | PLZ | 8032 | |
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Bildtext | Übersichtsplan der Bauforschungen am Kreuzplatz | |||||
Bildquelle | Medienmitteilung der Stadt Zürich vom 24. August 2004 | |||||
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Bauforschung Kreuzplatz In den Jahren 1818 bis 1838 entstanden die Gebäudegruppen Kreuzplatz 3/4 und Kreuzplatz 5/6/7 (blaue Farbtöne). Das Konglomerat unterschiedlicher Bausubstanz veranschaulicht den ungestümen Bauprozess dieser Jahre. Die Baumassnahmen des 20. Jahrhunderts (rosa Farbtöne) beschränkten sich auf Verbesserungen und Raumvergrösserungen. Kreuzplatz 3/4
Kreuzplatz 5/6/7
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Die alten Wohnhäuser mit dem Restaurant Schmiede am Kreuzplatz / Ecke
Klosbachstrasse Ansichtskarte um das Jahr 1910. |
Bildquelle | Ansichtskarte |
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Die Volksinitiative vom 19. Januar 2000 «Rettet den Kreuzplatz» Am 19. Januar 2000 hat das «Initiativkomitee Kreuzplatz» unter dem Titel «Rettet den Kreuzplatz» eine Volksinitiative eingereicht. Ziel der Initiative ist, das Areal zwischen Klosbachstrasse/Zeltweg/Artergut einer Kernzone zuzuweisen und eine Überbauung nur aufgrund eines zusätzlichen Gestaltungsplanes zuzulassen. Die bestehende Überbauung soll erhalten bleiben. Die Volksinitiative wurde von der Spezialkommission Hochbaudepartement /Stadtentwicklung vorberaten und dem Gemeinderat zur Ablehnung empfohlen. Mit 92:12 Stimmen folgte der Rat am 30. Mai 2001 der Kommissionsmehrheit und lehnte die Initiative ab. Gleichzeitig beschloss der Gemeinderat, eine Volksabstimmung durchzuführen. Wortlaut und Begründung der Initiative Die Volksinitiative des
«Initiativkomitees Kreuzplatz» lautet wie folgt: Zusätzlich wird folgender Zweck der
Initiative angeführt: Begründung Die Unterzeichneten, Stimmberechtigte in der Stadt Zürich, fordern ein neues Projekt unter Einbezug der bestehenden Bauten. Das historische Bauensemble beim Kreuzplatz soll nicht dem Erdboden gleichgemacht werden, sondern erhalten bleiben. Das Quartier soll nicht veröden, sondern lebendig und vielseitig sein. Im hintern Teil des Areals kann etwas Neues entstehen. Mit dieser Initiative sollen die Eigentümer dazu gebracht werden, den Volkswillen zu respektieren und andere Varianten für eine Sanierung zu prüfen. Stellungnahme des Stadtrates Die Volksinitiative ist überschrieben mit «Rettet den Kreuzplatz!». Mit dem «Kreuzplatz» ist nicht der Platz selbst und nicht der Platz als Ganzes gemeint. Gemeint ist das Areal in der Ecke Zeltweg/Klosbachstrasse. Heute stehen dort mehrere zusammen- oder nahe beieinander gebaute Häuser, die in Teilen um mehrere Jahrhunderte zurückreichen. Zum Artergut hin wird das Areal von einem jüngeren, wenig vorteilhaft gestalteten Autogaragenbau abgeschlossen. Denkmalschutz Den Initiantinnen und Initianten geht es um das Ensemble der alten Häuser. Sie möchten erreichen, dass diese erhalten bleiben. Auch der Wunsch nach Denkmalschutz am Kreuzplatz hat Geschichte. Auf drängende Stimmen aus dem Quartier hin hat der Stadtrat am 14. November 1990 eine «Schutzverordnung Kreuzplatz» erlassen. Dieser Beschluss erging zwar nach sorgfältiger Abwägung der Rechtslage und aufgrund von genauen Untersuchungen von Bausubstanz und Ortsgeschichte. Aber die Schutzverordnung stand auch im Widerspruch zu einem früheren Entscheid: Im Jahr 1985 hatte der Stadtrat die Denkmalqualität des Ensembles verneint. Mit der Schutzverordnung setzte sich der Stadtrat einem Kreuzfeuer öffentlicher Kritik aus. Ungeachtet dessen verteidigte er die Verordnung vor den Rechtsmittelinstanzen. Die Bemühungen blieben erfolglos: Die Baurekurskommission I und das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich haben die Schutzverordnung als unrechtmässig beurteilt. Das vom Stadtrat und vom Zürcher Heimatschutz angerufene Bundesgericht hat diese Entscheide am 14. Oktober 1993 bestätigt. Seither steht höchstrichterlich fest, dass das Häuserensemble am Kreuzplatz nicht unter Denkmalschutz gestellt werden darf. Daran hat sich die Stadt Zürich zu halten. Und daran würde auch eine Annahme der Initiative nichts ändern. Kernzone Gestaltungsplan Mit der Neuüberbauung waren auf Privatgrund am Kreuzplatz ein ausgeweitetes Trottoir und ein Strassencafé vorgesehen. Der Gemeinderat hatte dem privaten Gestaltungsplan Kreuzplatz am 19. August 1998 zugestimmt. Fünf Jahre nach dem Bundesgerichtsurteil war eine städtebaulich überzeugende Neubaulösung näher gerückt. Gegen den Gestaltungsplan wurde indessen ein Referendum ergriffen: Der Kreuzplatz solle ein neuer Stadtplatz werden, wurde verlangt. Eine Neuüberbauung müsse zurückgesetzt werden, damit für die Quartierbevölkerung ein Marktplatz und ein Ort der Begegnung entstehen könne. Der Gestaltungsplan fand in der Gemeindeabstimmung vom 29. November 1998 keine Mehrheit. Neuanfang Wohnzone für fünfgeschossige Bauweise Baurekurskommission dagegen Rekurs erhoben und deren abweisenden Entscheid ans Verwaltungsgericht weitergezogen. Das Verwaltungsgericht hat die Vorinstanz mit Entscheid vom 29. März 2001 geschützt: Die Wohnzone W5 am Kreuzplatz ist recht- und zweckmässig. Das neue Bauprojekt entspricht diesen Zonenvorschriften. Zum Volkswillen Die bauliche Ausnützung erreicht nicht das Mass, das der Gestaltungsplan zugelassen hätte. Das Bauprojekt kommt dem Wunsch nach einem belebten Platz nach: Der Vorplatz soll der Öffentlichkeit gewidmet werden, das Restaurant reicht durch das Gebäude hindurch und öffnet sich gegen den Innenhof, ein Durchgangsrecht sichert eine direkte Verbindung vom Kreuzplatz in den Arterpark. An der Grenze zum Artergut wird der Garagenbetrieb aufgehoben. Im neuen Gebäudeflügel können Wohnungen untergebracht werden, deren Standard und Lage den Wohnwert des Quartiers bewahren helfen. Die Grundeigentümerinnen beachten demnach den Volkswillen, wie er sich im Referendum gegen den Gestaltungsplan und in der Festsetzung der Wohnzone W5 manifestiert hat.
Der Umstand allein, dass der Gegnerschaft das bewilligte Bauprojekt nicht zusagt, kann eine Zonenänderung nicht rechtfertigen. Mit dieser Initiative wird denn auch nicht über das Bauprojekt abgestimmt. Trotzdem ist zu betonen, dass das Neubauprojekt städtebaulich eine angemessene Ergänzung zum vorherrschenden Baumuster schafft: Die grossen Überbauungen in der Nachbarschaft werden sowohl im Grundrissmuster wie in der Geschosszahl sinnvoll fortgesetzt. Die Initiative geht am Ziel vorbei Auch in Kernzonen können die Gebäude abgebrochen und ersetzt werden. Nichts anderes gälte, wenn eine Gestaltungsplanpflicht erlassen würde. Eine Erhaltung der Häuser könnte nur durch Denkmalschutzmassnahmen erzwungen werden. Solche sind aber seit dem Bundesgerichtsentscheid von 1993 völlig ausgeschlossen. Der Bundesgerichtsentscheid wird durch eine Kernzone in keiner Weise abgeändert. Der verlorene Kampf um eine Schutzverordnung Kreuzplatz darf so nicht wieder aufgenommen und kann so nicht nachträglich doch noch gewonnen werden. Die Festsetzung einer Kernzone, auch kombiniert mit der Verpflichtung zu einem Gestaltungsplan, schafft indessen eine ernsthafte, denkmalpflegerisch bedenkliche Gefahr: Sie droht Neubauten entstehen zu lassen, die eine alte Zeit heraufbeschwören, der sie jedoch nicht angehören und die sie deshalb auch nicht echt vermitteln können. Vergangenheit kann nicht neu gebaut werden. Der Gemeinderat hat sich am 30. Mai 2001 mit 92:12 Stimmen gegen die Volksinitiative ausgesprochen. Der Stadtrat und der Gemeinderat empfehlen Ihnen, die Volksinitiative abzulehnen. Quelle: Abstimmungszeitung der Stadt Zürich vom 23. September 2001
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Rettet den Kreuzplatz – kein Schindluder mit dem
Volkswillen Stellungnahme des Initiativkomitees Die alte Häusergruppe am Kreuzplatz hat schon bessere Tage gesehen, die Gebäude sind sanierungsbedürftig. Trotzdem lässt sich leicht erkennen, wie wertvoll diese Bauten als zusammenhängende Gruppe sind. Vom 17. Jahrhundert bis etwa um 1850 ist eine nutzungsmässig und sozial homogene Siedlung von Handwerkerhäusern entstanden. Die 16 Liegenschaften bilden ein kleines Quartier von grösstem Seltenheitswert. Die Vielfalt der Gebäude, die interessante Dachlandschaft, die spannungsvollen Gassen und Aussenräume machen das Ensemble zur «Altstadt» von Hottingen. Diese abzureissen und durch einen gesichtslosen Klotz zu ersetzen, wäre eine unglaubliche Kulturlosigkeit. Der Kreuzplatz verdient eine bessere Lösung. Vor ein paar Jahren haben die Eigentümer (UBS, Karl Steiner AG) einen freiwilligen Gestaltungsplan für das Areal vorgelegt. Die geplante Grossüberbauung wurde in der Abstimmung 1998 vom Stimmvolk verworfen. Nur kurze Zeit später setzte der Gemeinderat eine neue Bau- und Zonenordnung fest, was den Eigentümern erlaubte, für ein ähnliches Projekt – allerdings noch schlechter als das bisherige – eine Baubewilligung einzuholen, ohne dass die Stimmberechtigten etwas dazu zu sagen hätten. Wir nennen das Schindluderei. Ebenso fragwürdig ist die vorschnell erteilte Baubewilligung der Bausektion des Stadtrates, denn unsere Initiative war lanciert, bevor ein Baugesuch eingereicht war. In dieser Baubewilligung wird der privaten Bauherrschaft ein Näherbaurecht von 8 (acht!) Metern hin zum Artergut zugestanden. In der Abstimmungszeitung zur Volksabstimmung von 1998 schrieb der Stadtrat noch: «Abgesehen davon, würde eine gegen die Arter-Anlage zurückgedrängte, grosse Baumasse weder einen qualitativ befriedigenden Wohnungsbau zulassen noch auf das benachbarte Artergut Rücksicht nehmen.» Dieser Meinung sind wir auch. Jetzt soll ein 20 Meter hoher Bauklotz, fünf Meter an die Grenze zum Artergut gebaut, seinen Schatten auf Park und Spielplatz werfen. Und wofür das Ganze? Damit vor der Überbauung, an Zeltweg, Forch- und Klosbachstrasse ein Platz entstehen kann. Wer will diesen Betonplatz mitten in einer verkehrsreichen Kreuzung? Wie soll er möbliert werden, wann wird er dem Verkehr geopfert? Das ist kein vernünftiger Tausch! Nein danke, der sonnige Park ist uns lieber. Mit unserer Initiative setzen wir ein politisches Zeichen, damit die Bauherrschaft ein quartierverträgliches Projekt vorlegt. Die vorgeschlagene Kernzone würde es erlauben, unter Rücksicht auf Bestehendes, Altes und Neues zu verbinden. Vorschläge dazu liegen vor, wie unter teilweiser Erhaltung der vorhandenen Bausubstanz eine rentable Ausnutzung erreicht werden kann. Eine weitere hässliche Grossüberbauung und Verschandelung des Kreuzplatzes ist nicht erwünscht. Mit der Annahme unserer Initiative könnten die Eigentümer wohl kaum auf ihrem quartierfeindlichen Projekt beharren, eine solche Arroganz wollen wir ihnen nicht unterstellen. Wir sind für ein Projekt ohne Staumauer zwischen Artergut und Kreuzplatz. Stimmen Sie deshalb Ja zu unserer Initiative für eine freundliche und quartierverträgliche Neugestaltung am Kreuzplatz unter grösstmöglicher Erhaltung der wertvollen alten Bauten. Quelle: Abstimmungszeitung der Stadt Zürich vom 23. September 2001
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In einer neuen
Publikation beleuchtet das Amt für Städtebau die Geschichte des
Kreuzplatzes, dokumentiert die archäologischen Untersuchungen und schlägt
einen Bogen in die Gegenwart. Quelle: Medienmitteilung der Stadt Zürich vom 20. August 2004
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Bildtext | Alte Ansicht der Wohnhäuser und des Restaurants um das Jahr 1987. |
Bildquelle | Baugeschichtliches Archiv der Stadt Zürich, Zürich |
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Bildtext | Der Kreuzplatz am 27. November 2005 |
Bildquelle | Bildarchiv Dürst, Zürich |
Jahr | Hausgeschichte | ||
Links zum Thema |
Der Kreuzplatz |
Die angrenzenden Wohnhäuser am Zeltweg 93 und 95 | |
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