Name |
Die ehemalige Spitz-Gasse (Enge) |
benannt | vor 1900 - ca.1925 | |
benannt nach |
Meiner Vermutung nach aufgrund ihrer Lage in einer spitzförmigen Strassenkreuzung zwischen Beder- und Seestrasse. | StrNr | . | . |
Quelle | . | |||
Kreis | 2 | |||
F9 | ||||
Quartier(e) | Enge | PLZ | . | |
Beginn bei | Seestrasse 12 | Quartier | Enge | |
verläuft über | Quartier | |||
Ende bei | Bederstrasse 9 | Quartier | Enge | |
frühere Namen |
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Zusatztext |
Die ehemalige Spitzgasse Entdeckt habe ich die Engenemer "Spitz-Gasse" sowohl auf Plänen um das Jahr 1900, aber auch noch nach 1916. Sicher ist, dass sie im Strassenverzeichnis von 1932 nicht mehr erscheint. Und das hat auch einen guten Grund. Die ehemalige Spitzgasse befand sich auf dem Gebiete des heutigen Bahnhofs Enge, fast zuvorderst im Spickel des Bahnhofsgebäudes zwischen der Bederstrasse und der Seestrasse. Meiner Vermutung nach dürfte diese Gasse spätestens in den Jahren 1925-1927, als die Bauarbeiten zum neuen Bahnhof Enge liefen, verschwunden sein. Heute befindet sich im Bahnhofsgebäude an dieser Stelle das Lokal einer Fastfood-Kette. Den Namen Spitzgasse dürfte die Strasse erhalten haben aufgrund ihrer Lage in einer spitzförmigen Strassenkreuzung zwischen Beder- und Seestrasse.
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Abbildung |
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Bildtext | Auf dem Gebiet der ehemaligen Spitzgasse befindet sich heute der Bahnhof Enge. | |||
Bildquelle | Ursprüngliche Bildquelle Stadtplan von 1900 (© Stadt Zürich) | |||
Zusatztext |
1916: Schweizerische
Bundebahnen gegen Meyer Die Schweizerischen Bundesbahnen bedürfen zur Verlegung der linksufrigen Zürichseebahn unter anderem des ganzen Hauses der Witwe Meyer-Regli an der Ecke Seestrasse-Spitzgasse in Zürich-Enge und verlangen dessen Abtretung. Es handelt sich um ein altes, aber gut erhaltenes Haus, das etwas in die Strasse vorspringt, so dass es für den von der Stadt her Kommenden von weitem sichtbar ist. Die Liegenschaft misst 221,5 m²; überbaut sind aber nur 100 m²; der Rest bildet ein hübsches, gut unterhaltenes Gärtlein und Höflein. Das Erdgeschoss enthält ein grosses, helles, aber ziemlich niedriges Ladenlokal, das an den Konsumverein sehr günstig, zu 1900 Fr. per Jahr, vermietet ist. Die beiden Wohnungen im ersten und im zweiten Stock werden von der Eigentümerin selbst bewohnt; die Röume sind klein, unmodern, aber traulich. Die eidg. Schätzungskommission des II. Kreises hat durch Entscheid vom 13. September 1914 der Expropriatin den Ertragswert der Liegenschaft mit 53'000 Fr., und 350 Fr. Umzugskosten zugesprochen, nebst je 5% Zins vom Tag der Inanspruchnahme der Liegenschaft an, und indem sie den Ertrag des Ladens auf 1900 Fr. und denjenigen der Wohnungen auf 1300 Fr. ansetzte, und die Summe von 3200 Fr. zu 6% kapitalisierte. Ferner behaftet sie die Bahn bei ihren Erklärungen, die Liegenschaft nicht vor 1. April 1916 in Besitz zu nehmen und der Expropriatin den Antritt jeweilen 6 Monate vor 1. April oder 1. Oktober anzuzeigen. Die weitergehenden Begehren der Expropriatin wurden abgewiesen. Quelle: Ausschnitt aus dem Beschluss des Bundegerichtes vom 12. Mai 1916
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